Der Beschuldigte habe sie bezichtigt, am Abnahmetermin einen "persönlichen Reichsparteitag" durchgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei der Ansicht, dass dies nichts mit Nazi-Vorwür- fen zu tun habe. Diese grundfalsche Schlussfolgerung werde vehement bestritten. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg lasse den Beschuldigten aus dem "persönlichen" einen "inneren" Reichsparteitag machen. Dies sei zwar inakzeptabel, ändere aber wenig am Hauptvorwurf, dass der Beschuldigte sie in die Nazi-Ecke gestellt habe.