3. 3.1. Die Beschwerdeführer machten in der Beschwerde zusammengefasst geltend, dass ihnen das Mietobjekt seinerzeit vom Sohn des Beschuldigten übergeben worden sei, ohne dass ein Übergabeprotokoll erstellt worden sei. Schnell habe sich gezeigt, dass Diverses im Haus, das aus den 1960er- Jahren stamme, marode sei. Viele uralte Einrichtungen hätten während der Mietdauer den Geist aufgegeben und hätten erneuert werden müssen. Dies hätten jeweils sie organisieren müssen, wobei sie in diesem Zusammenhang jeweils "nette E-Mails" des Beschuldigten erhalten hätten, in welchen er sie als inkompetente Deppen dargestellt habe.