Der Beschuldigte führe in weiteren Passagen aus, in welchem Zustand sich das Haus bzw. Teile davon bei der Übernahme befunden hätten. Er beschreibe, welche Mängel aus objektiver Sicht vorhanden gewesen seien (nämlich an den Storen, Kerbe im Parkettboden, an den Küchenstühlen, an -6-