Im Weiteren äussere sich der Beschuldigte in seiner E-Mail zum Verhalten der Beschwerdeführer gegenüber D._____ vom HEV anlässlich der Hausabnahme und dem Verlassen des Hauses nach der Abnahme. Mit den Äusserungen beschreibe der Beschuldigte lediglich, wie er die Situation bzw. die Verhaltensweisen der Beschwerdeführer wahrgenommen habe.