1.2. Mit E-Mail vom 8. Juli 2022, 18.15 Uhr, wandte sich der Beschuldigte an den Beschwerdeführer 2. Darin führte er insbesondere aus: "Wir haben uns von Ihrem 'persönlichen Reichsparteitag' anlässlich der Hausabnahme […] erholt. Wie Sie beide Herrn D._____ […] behandelten, negierten und anbrüllten[,] war gelinde gesagt unter jedem Hund. […]". Im Weiteren machte der Beschuldigte in der E-Mail geltend, die Beschwerdeführer hätten diverse Schäden in der Wohnung verursacht und würden die Verantwortung für diese Schäden zu Unrecht bestreiten. Sodann bemerkte er zum Aussehen des Abstellplatzes, dass selbst Zigeuner mehr Ordnung hätten.