Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfeldengegenstand Laufenburg vom 12. Dezember 2023 in der Strafsache gegen C._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Beschuldigte vermietete dem Beschwerdeführer 2 ein Einfamilienhaus in Q._____, das dieser gemeinsam mit der Beschwerdeführerin 1 sowie ihren beiden Kindern bewohnte. Die Rückgabe des Mietobjektes fand am 4. Juli 2022 im Beisein der Beschwerdeführer, des Beschuldigten sowie des von diesem beigezogenen Mitarbeiters des Hauseigentümerverbands (HEV), D._____, statt.