4.3. Die Beschwerdeführerin bezeichnete mit Strafanzeige das Konkursbegehren des Beschuldigten als ein (im Sinn einer Nötigung) -7- rechtsmissbräuchlich eingesetztes Druckmittel (mit Verweis auf verschiedene Bundesgerichtsentscheide, so etwa das Urteil des Bundesgerichts 6B_1100/2018 vom 17. Dezember 2018 E. 3.3).