1.3. Die Beschwerdeführerin warf dem Beschuldigten mit Strafanzeige sinngemäss vor, sie mit dem Konkursbegehren widerrechtlich unter Druck bzw. zu Zahlungen genötigt zu haben. Ausserdem warf sie dem Beschuldigten vor, im Konkursverfahren bei seiner Befragung vom 29. April 2019 (act. 19 f.) gelogen und so das Konkursgericht getäuscht zu haben. Diesbezüglich sprach sie in ihrer Strafanzeige von "Lügen bei der Parteibefragung" und mit Beschwerde von einem Prozessbetrug.