Von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kaum mehr thematisiert werde der Bezug von Fr. 20'000.00. Mit der Rücküberweisung 21 Monate später habe der Beschuldigte eingestanden, dass er auf diesen Betrag keinen Anspruch habe. Mit dem eigenmächtigen Bezug habe er eine Vermögensschädigung der anderen Erben in Kauf genommen. Eine nur vorübergehende Schädigung sei bekanntlich ausreichend. Ein späterer Ersatz des Vermögensschadens lasse die Tatbestandsmässigkeit nicht entfallen.