Wenn ich das nicht haben darf, gebe ich es wieder zurück" und "Es geht alles durch 4. […] Wenn Sie sagen, wenn das unrechtmässig ist, dann gehe ich morgen das einzahlen, so einfach ist es." Die übrigen Transaktionen schienen den Beschwerdeführer nicht mehr zu interessieren bzw. dürfte der Beschuldigte den Beschwerdeführer durch den Vorhalt zahlreicher Belege und Quittungen anlässlich der delegierten Einvernahme vom 26. Oktober 2022 davon überzeugt haben, keine Vermögensschädigung verursacht zu haben. Betreffend die in Zweifel stehenden Transaktionen bestünden keine weiteren Ermittlungsansätze.