3. 3.1. Mit Eingabe vom 14. März 2024 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die ihm am 4. März 2024 zugestellte Einstellungsverfügung und beantragte: " 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Februar 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Vervollständigung der Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer)."