__ Belastungen auf den Konten, die nur deshalb möglich gewesen seien, weil die Banken erst mit einer Verzögerung von mehreren Monaten über den Tod von E._____ informiert worden seien und deshalb die an sich erloschenen Einzelvollmachten faktisch auch noch einige Zeit nach dem Tod von E._____ hätten genutzt werden können. So habe der Beschuldigte nach dem Tod von E._____ insbesondere folgende Barbezüge vorgenommen: