1.2. Am 28. Februar 2022 erstattete der Beschwerdeführer Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen den Beschuldigten sowie C._____ wegen Veruntreuung. In der Strafanzeige machte der Beschwerdeführer zusammengefasst geltend, vor dem Tod von E._____ sei mehrere Male Geld von deren Konten abgehoben bzw. Zahlungen verbucht worden, wobei der Verwendungszweck unklar sei. Im Weiteren fänden sich aber auch nach dem Todestag von E._____ Belastungen auf den Konten, die nur deshalb möglich gewesen seien, weil die Banken erst mit einer Verzögerung von mehreren Monaten über den Tod von E.___