2. Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm die Erstellung eines DNA-Profils betreffend den Beschwerdeführer an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben.