Am 26. Juli 2016 sei F._____ plötzlich verstorben. Die Beschwerdeführerin sei dessen einzige Erbin und infolge Universalsukzession heute Aktionärin der E._____ AG. Die Beschuldigten hätten das Ableben von F._____ und die damit entstehenden Informationslücken zum Anlass genommen, einige Änderungen vorzunehmen. Unter anderem hätten sie beschlossen, ihre angeblichen Leistungen nicht mehr der H._____ SA, sondern der E._____ AG zu belasten. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 7. April 2022 sei über die (sich damals bereits in Liquidation befindliche) E._____ AG mit Wirkung ab dem 7. April 2022, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.