Die drei Aktionäre hätten beabsichtigt, sich am Immobilienprojekt "G._____" in R._____ zu beteiligen. Die E._____ AG habe als reine Durchlaufgesellschaft für die Erträge aus dem gemeinsamen Immobilienprojekt genutzt werden sollen. Hierzu habe die E._____ AG zunächst 30%, später 50% der Aktien der (heute im Handelsregister gelöschten) H._____ SA mit Sitz in R._____ erworben, die für das Projekt "G._____" gegründet worden sei. Der Beschuldigte 2 habe die Gesellschaft operativ geführt, die weiteren Investoren hätten als Mitglieder des Verwaltungsrates in der Immobiliengesellschaft fungiert.