1.2. In der Strafanzeige führte die Beschwerdeführerin zusammengefasst aus, dass der Verwaltungsrat der E._____ AG (heute: in Liquidation) mit Sitz in Q._____ ab dem 30. Mai 2006 sich aus den Beschuldigten sowie F._____, dem mittlerweile verstorbenen Ehemann der Beschwerdeführerin, zusammengesetzt habe. Gleichzeitig hätten per diesem Datum der Beschuldigte 1 und F._____ je 33 von 102 Aktien (32.3%) und der Beschuldigte 2 36 von 102 Aktien (35.3%) der Gesellschaft gehalten. Die drei Aktionäre hätten beabsichtigt, sich am Immobilienprojekt "G._____" in R._____ zu beteiligen.