3.3. Mit Beschwerdeantwort erwidert der Beschuldigte, dass er und seine Ehefrau auf keinen Fall Ärger verursachen, keinen Hausfrieden stören und sich auch nicht an einem faulen Sichtschutz hätten bereichern wollen. Sie hätten die Umgebung des Grundstücks wieder schön herrichten und ordentlich bepflanzen wollen. Deshalb hätten sie ihren Zaun, an welchem der faule und kaputte Sichtschutz befestigt gewesen sei, richten wollen. In diesen Zusammenhang sei beabsichtigt gewesen, den Sichtschutz – in Kenntnis von C._____ – zu entfernen und zu entsorgen. Sie hätten im Anschluss das Gespräch mit dem Beschwerdeführer gesucht und wären bereit gewesen, die Sichtschutzwand zu ersetzen.