Erkenntnisse nicht in gleicher Weise durch andere (mildere) Überwachungsmassnahmen hätten gewinnen lassen, wurde durch das ZMG hinreichend begründet. Es führte in seiner Verfügung vom 12. Mai 2021 aus, dass durch den IMSI-Catcher Teilnehmer-Identifikationskarten (SIM) sowie internationale Identifikationsnummern einer bestimmten Person (IMSI) oder eines bestimmten Geräts (IMEI) identifiziert werden könnten und sich auch Geräte orten und Telefongespräche abhören liessen. Zusätzlich zu den (Drogen-)Lieferungen an E.___