Nach eigenen Angaben ist er ledig, hat keine Kinder und offenbar auch in Deutschland keinen Job (Eröffnung Festnahme vom 17. November 2023, Einvernahme zur Person, Fragen 5, 10). Wie vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 1. Februar 2024 (in E. 5.2.4) festgestellt, verfügt er gemäss stattgefundenen Abklärungen in Deutschland auch über keinen festen Wohnsitz (vgl. hierzu auch Hafteingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. Januar 2024, S. 4, mit Hinweis auf Eingabebeilage 9). Dass er in Deutschland in einer Art und Weise verankert wäre, dass er auch dort den hiesigen Strafbehörden jederzeit zur Verfügung stünde, lässt sich damit gerade nicht fest-