Wenngleich der Beschwerdeführer glaubhaft aussagte, in Deutschland – wo auch seine Eltern und fünf Geschwister lebten – aufgewachsen zu sein und dort eine Ausbildung als Industrieelektroniker absolviert zu haben, bleibt unklar, wie fest der Beschwerdeführer tatsächlich in Deutschland verankert ist. Nach eigenen Angaben ist er ledig, hat keine Kinder und offenbar auch in Deutschland keinen Job (Eröffnung Festnahme vom 17. November 2023, Einvernahme zur Person, Fragen 5, 10).