3.3.2. Der Beschwerdeführer bestritt mit Beschwerde jegliche Fluchtgefahr. Die Behauptung, dass er vor seiner Festnahme eine Flucht vorbereitet habe, sei "aufgrund aller Umstände" widerlegt (Beschwerde Ziff. II/13; vgl. hierzu auch Beschwerde Ziff. II/5, wonach er und C._____ die Sachen "seelenruhig" während fast einer Stunde zusammengeräumt hätten und allein C._____ am nächsten Morgen von einem Auto hätte abgeholt werden sollen).