Summarisch betrachtet ist dies aber derart unwahrscheinlich, dass es bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts ohne Weiteres unberücksichtigt gelassen werden kann. Dementsprechend ist mit der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer nach seinem letzten Telefonat mit C._____ die SIM-Karte entfernte, bevor er sich zur besagten Liegenschaft begab, was als eine Kollusionshandlung zu werten ist, die gerade auch dem Vorwurf des qualifizierten Betäubungsmittelhandels eine besondere Plausibilität verleiht. - 16 -