2.6.6. Dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gestützt auf den besagten Rapport der Kantonspolizei Zürich nunmehr schliesst, dass der Beschwerdeführer in einen qualifizierten Betäubungsmittelhandel involviert (gewesen) sein könnte, erscheint konkret begründet, legen die Umstände doch zumindest nahe, dass sich der Beschwerdeführer im besagten Schlafzimmer aufhielt und dort mit Kokain hantierte. Zudem scheint es sich beim besagten "I._____" um eine türkisch sprechende Person gehandelt zu haben, die ein gewisses Faible für die Marke Louis Vuitton gehabt zu haben scheint, was unwillkürlich an den Beschwerdeführer denken lässt.