Der diesbezügliche Tatverdacht kann objektiv betrachtet einzig darin begründet liegen, dass das DNA-Profil des Beschwerdeführers mit dem DNA-Profil einer im entwendeten Fahrzeug (auf einem Zigarettenstummel) sichergestellten Spur übereinstimmt (vgl. hierzu Hafteingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. Januar 2024, S. 3, samt Beilage 8; Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 9. Februar 2024, S. 3, mit Hinweis auf einen Rapport der Kantonspolizei Zürich vom 12. Dezember 2023 [Eingabebeilage 2]). Dass das besagte Fahrzeug offenbar in Lottstetten (Deutschland) sichergestellt wurde, vermag den Tatverdacht auch in Berücksichtigung der Aussage des Be-