Der Beschwerdeführer wäre wohl kaum zunächst von E._____ und D._____ (wegen des Kontakts mit B._____) und kurz darauf von C._____ (wegen der Festnahme von E._____ und D._____) kontaktiert worden, wenn sie nur oberflächlich miteinander bekannt gewesen wären. Im weiteren Verlauf scheint der Beschwerdeführer zudem nicht nur C._____ behilflich gewesen zu sein, die Liegenschaft mitten in der Nacht notfallmässig zu räumen, sondern verhielt es sich augenscheinlich eher so, dass der Beschwerdeführer und C._____ die Liegenschaft im Schutze der Dunkelheit gemeinsam räumten, ohne darauf geachtet zu haben, wem was gehörte.