___ und E._____ telefonisch den Beschwerdeführer kontaktierte, dass sich der Beschwerdeführer und C._____ in der Folge zunächst in einem Lokal in S._____ trafen und dass beide danach zu ihrem Zimmer in der besagten Liegenschaft gingen, dort im Dunkeln einfach alles, was sie in die Finger bekamen, in Taschen packten und danach noch diverse Gegenstände aus der Waschküche behändigten (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 10. Januar 2024 [Beilage 5 zur Hafteingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. Januar 2024], Frage 50).