Zudem wirken die Aussagen von B._____ zumindest derzeit auch deshalb glaubhafter als die konträren Aussagen des Beschwerdeführers, weil beim Beschwerdeführer (wie von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Beschwerdeantwort [Ziff. II/2.1] ausgeführt) offenbar auch ein Schlüssel für ein Mehrfamilienhaus in Q._____ gefunden wurde, der ihm (ebenfalls) nicht durch eine offizielle Übergabe zugegangen sein soll.