2.2.3. Nur schon aufgrund des Vorbringens der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten mit Beschwerdeantwort, wonach die Ermittlungen auch das nahe Ausland umfassten und zu sämtlichen Vorwürfen nach wie vor pendent seien (Ziff. II/2.1), ist ohne Weiteres auszuschliessen, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gar keinen erfolgsversprechenden Ermittlungshandlungen mehr nachgeht bzw. gar nicht mehr ernsthaft versucht, den dringenden Tatverdacht hinsichtlich der einzelnen Vorwürfe noch zu erhärten. Dementsprechend ist die Untersuchung, ohne dass dies der -5-