2.2.2. Hierzu ist festzustellen, dass die rund viermonatige Strafuntersuchung verschiedenste Straftaten umfasst. Der Beschwerdeführer weist alle Tatvorwürfe zurück und trägt selbst dann nichts zur Aufklärung der Tatvorwürfe bei, wenn entsprechende Einlassungen an sich zu erwarten wären, was (wie noch zu zeigen ist) etwa beim Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs der Fall ist. Von daher muss die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bezüglich aller Tatvorwürfe einen eigentlichen Indizienprozess führen.