1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen den am 17. November 2023 festgenommenen Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (ev. Hehlerei), Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, qualifizierten Betäubungsmittelhandels und Hausfriedensbruchs. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte den Beschwerdeführer entsprechend einem von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 18. November 2023 gestellten Antrag mit Verfügung vom 20. November 2023 bis zum 17. Februar 2024 in Untersuchungshaft. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies eine vom Beschwerdeführer hiergegen erhobene Beschwerde