Er stellte folgende Anträge: "1. Der Entscheid vom 19. Februar 2024 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: "Das Gesuch des Beschuldigten auf Herausgabe des Mobiltelefons Apple iPhone 14, schwarz, inkl. eingelegter SIM-Karte(n), wird gutgeheissen." Eventualiter sei der Entscheid vom 19. Februar 2024 aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidfindung an die Vorinstanz zurückzuweisen. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. 8.1 MWST, zu Lasten der Staatskasse."