4. Nach dem Dargelegten erfolgte die von der Beschwerdegegnerin am 28. Juni 2023 verfügte Sperre des Kontos des Beschwerdeführers bei der B._____ AG mit der IBAN CH[…] zu Recht. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist demzufolge abzuweisen. 5. 5.1. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten dem mit seiner Beschwerde vollumfänglich unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 5.2. Die dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers für das vorliegende Beschwerdeverfahren auszurichtende Entschädigung ist am Ende des Strafverfahrens von der dannzumal zuständigen Instanz festzulegen (Art. 135 Abs. 2 StPO).