jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Betrag zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen wird, zumal sich auch die anfallenden Verfahrenskosten derzeit nur schwer abschätzen lassen. Insofern ist die Kontosperre zur Kostendeckung erforderlich. Gemäss der Beschwerdegegnerin sind bereits Kosten von mehreren Tausend Franken angefallen. Nur schon die durchgeführten Überwachungsmassnahmen, die DNA-Profilerstellung und die Spurenauswertung hätten Kosten von über Fr. 15'000.00 generiert (Beschwerdeantwort, S. 2 f., Ziff.