3.4.3.3. Unbestritten wurden zusätzlich zur strittigen Kontosperre verschiedene Fahrzeuge des Beschwerdeführers – ein VW Golf GTI, ein Porsche 911 sowie zwei Motorräder – u.a. ebenfalls zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen beschlagnahmt. Der Beschwerdeführer stimmte mit Eingabe vom 6. August 2023 der vorzeitigen Verwertung des VW Golf GTI und der beiden Motorräder zu. Der aus der vorzeitigen Verwertung des VW Golfs GTI erzielte Nettoerlös belief sich nach Abzug aller Kosten auf Fr. 200.00. Die Verwertung beider Motorräder ist noch ausstehend.