In ihrer Beschwerdeantwort brachte sie vor, dass der Beschwerdeführer den Aufwand und die Dauer für den Verfahrensabschluss unterschätze. Von Seiten der Polizei sei in Aussicht gestellt worden, dass spätestens im April 2024, evtl. früher, mit der Rapportierung zu rechnen sei. Der Umfang der Verfahrensakten beschlage bereits jetzt über zehn Bundesordner. Nebst den Betrugsvorwürfen sei über Geldwäscherei und zahlreiche Konkursdelikte in Bezug auf die vom Beschwerdeführer für D._____ übernommenen Gesellschaften sowie weitere Nebendelikte zu befinden.