Die delegierten Ermittlungen würden vor dem Abschluss stehen und von polizeilicher Seite sei in Aussicht gestellt worden, das Verfahren innerhalb von drei Monaten abzuschliessen und an die Staatsanwaltschaft Baden zu rapportieren. Es seien ausser den staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahmen ihrerseits keine weiteren Beweismassnahmen vorgesehen, so dass zügig Anklage erhoben werden könne (Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Februar 2024, S. 5). In ihrer Beschwerdeantwort brachte sie vor, dass der Beschwerdeführer den Aufwand und die Dauer für den Verfahrensabschluss unterschätze.