5.2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden führte in ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 7. Februar 2024 aus, dass die Spiegelung der Daten der anlässlich der Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschwerdeführers sichergestellten EDV-Gerätschaften abgeschlossen sei und gegenwärtig die Daten ausgewertet würden. Zudem würden die auf den Mobiltelefonen gefundenen, türkischen Chats übersetzt. Die delegierten Ermittlungen würden vor dem Abschluss stehen und von polizeilicher Seite sei in Aussicht gestellt worden, das Verfahren innerhalb von drei Monaten abzuschliessen und an die Staatsanwaltschaft Baden zu rapportieren.