Der Deliktsbetrag ist neu um knapp eine halbe Million Franken höher als noch beim letzten Gesuch der Staatsanwaltschaft Baden um Haftverlängerung bzw. beträgt neu über Fr. 1.2 Mio. (vgl. Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Februar 2024, S. 3 f. sowie Beschwerdeantwort S. 2). Die Standortdaten des Mobiltelefons des Beschwerdeführers konnten zudem mit einem weiteren Betrugsdelikt in Zusammenhang gebracht werden, wobei der Beschwerdeführer geltend macht, die entsprechende Telefonnummer sei ihm entwendet worden (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 27. November 2023, S. 22, Beilage 1 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Baden