Die Fluchtgefahr sei nicht mehr als derart hoch einzustufen wie noch im Sommer 2023. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau habe ihn noch im Sommer 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen wollen, was lediglich daran gescheitert sei, dass er die hohe Sicherheitsleistung nicht habe bezahlen können. Sein Lebensmittelpunkt liege zudem eindeutig in der Schweiz und nicht in der Türkei. Dementsprechend existiere keine Fluchtgefahr mehr und der Fluchtneigung, die ihm attestiert werde, könne man mit Ersatzmassnahmen entgegenwirken (Beschwerde, S. 1 ff.). -6-