1.5. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 21. November 2023 wurde die Untersuchungshaft auf Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. November 2023 hin um drei Monate bis zum 16. Februar 2024 verlängert. -3- 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Eingabe vom 7. Februar 2024 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten.