1.4. Am 17. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden u.a. die Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 24. August 2023 wurde die angeordnete Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 17. November 2023 verlängert. Ersatzmassnahmen wurden nicht mehr als genügend wirksam erachtet, um den gleichen Zweck wie die Haft zu erfüllen. Eine dagegen erhobene Beschwerde von A._____ wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 25. September 2023 ab (SBK.2023.266).