1.3. Am 18. Juli 2023 stellte A._____ bei der Staatsanwaltschaft Baden ein Gesuch um Haftentlassung, welches das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 2. August 2023 teilweise guthiess und anstelle der Untersuchungshaft einstweilen bis am 2. November 2023 Ersatzmassnahmen (u.a. die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 310'000.00 [Dispositiv-Ziff. 1e]) anordnete.