Am 3. November 2023 stellte die Beschwerdeführerin beim Friedensrichteramt Zürich, Kreise 4 und 5, ein Schlichtungsgesuch und beantragte neben Schadenersatzforderungen u.a., es sei festzustellen, dass die Betreibungen Nr. aaa vom 15. August 2022 sowie Nr. ddd vom 5. April 2023 missbräuchlich erfolgt seien und die Beschuldigte die Beschwerdeführerin - 13 - dadurch i.S.v. Art. 181 StGB genötigt habe. Nachdem die Schlichtungsverhandlung gescheitert war, wurde der Beschwerdeführerin am 6. Dezember 2023 die Klagebewilligung erteilt.