Am 28. Juli 2023 beantragte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Oftringen-Aarburg hinsichtlich der Betreibungen Nr. aaa und Nr. ddd die Vorlage der Beweismittel gemäss Art. 73 SchKG. Mit E-Mail vom 9. August 2023 teilte die Beschuldigte der Beschwerdeführerin mit, dass der Kündigungsprozess derzeit geprüft werde. Mit E-Mail vom 14. August 2023 teilte das Betreibungsamt Oftringen-Aarburg der Beschwerdeführerin mit, dass die Betreibung Nr. ddd zurückgezogen worden sei. Mit Schreiben vom 22. August 2023 informierte das Betreibungsamt Oftringen-Aarburg die Beschwerdeführerin darüber, dass hinsichtlich der Betreibungen Nr. aaa und Nr. ddd keine Beweismittel eingegangen seien.