Darauf folgten am 10. November 2022 und 23. November 2022 Mahnungen durch die Beschuldigte. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 bestritt die Beschwerdeführerin die Forderung erneut unter Verweis auf die Kündigung des Vertrags und forderte die Beschuldigte zum Rückzug der Betreibung betreffend die Rechnung vom 1. Oktober 2021 sowie zur Stellungnahme zum geltend gemachten Schaden auf. Schliesslich stellte die Beschuldigte bezüglich der Rechnung vom 1. Oktober 2022 ein Betreibungsbegehren. Am 19. April 2023 wurde der Beschwerdeführerin der Zahlungsbefehl vom 5. April 2023 zugestellt, wogegen sie gleichentags Rechtsvorschlag erhob (Betreibung Nr. ddd).