ein Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. Am 1. Oktober 2022 stellte die Beschuldigte der Beschwerdeführerin die Monatsgebühren für "J._____" für den Zeitraum vom 20. Oktober 2022 bis 19. Oktober 2023 von Fr. 193.85 in Rechnung (Rechnung Nr. 120094078). Mit E-Mail vom 4. Oktober 2022 verwies die Rechtsschutzversicherung der Beschwerdeführerin auf die erfolgte Vertragskündigung. Darauf folgten am 10. November 2022 und 23. November 2022 Mahnungen durch die Beschuldigte.