Die Beschwerdeführerin erhob am 17. August 2022 Rechtsvorschlag gegen den ihr gleichentags zugestellten Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Oftrin- gen-Aarburg vom 15. August 2022 (Betreibung Nr. aaa). Mit Schreiben bzw. E-Mail vom 30. August 2022 und 27. September 2022 machte die Beschwerdeführerin über ihre Rechtsschutzversicherung bei der Beschuldigten eine Schadenersatzforderung von Fr. 8'325.20 im Zusammenhang mit früheren Problemen bei […] geltend und forderte die Beschuldigte unter Verweis auf die Kündigung vom 10. Januar 2021 auf, die Betreibung löschen zu lassen. Am 23. November 2022 stellte die Beschwerdeführerin - 12 -