Zudem wurde die Beschwerdeführerin erneut aufgefordert, die Rechnung zu begleichen, ansonsten die Inkassostelle mit dem Einzug der Forderung beauftragt werde. Es folgten am 2. Juni 2022 und am 11. Juli 2022 weitere Mahnungen durch die Beschuldigte bzw. die G._____. Schliesslich leitete die Beschuldigte hinsichtlich der Rechnung vom 1. Oktober 2021 das Betreibungsverfahren ein. Die Beschwerdeführerin erhob am 17. August 2022 Rechtsvorschlag gegen den ihr gleichentags zugestellten Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Oftrin- gen-Aarburg vom 15. August 2022 (Betreibung Nr. aaa).