Nachdem die Beschuldigte mit E-Mail vom 12. Mai 2022 eine erste Mahnung an die Beschwerdeführerin versandt hatte, teilte die Beschwerdeführerin der Beschuldigten gleichentags sinngemäss mit, dass sie die Rechnung nicht bezahlen werde und bei weiterer Aufforderung hierzu die Rechtsschutzversicherung informieren würde. Mit E-Mail vom 25. Mai 2022 teilte die Beschuldigte der Beschwerdeführerin mit, dass ihr Terminal mit den dazugehörigen Dienstleistungen innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage gesperrt werde. Zudem wurde die Beschwerdeführerin erneut aufgefordert, die Rechnung zu begleichen, ansonsten die Inkassostelle mit dem Einzug der Forderung beauftragt werde.